Wir sind für Sie da, trotz Coronavirus-Pandemie!

Liebe Patienten!

Bei zahnärztlichen Behandlungen ist vor allem das Praxisteam einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt ist. Ungeachtet dessen hat sich unser Team bei internen Besprechnungen dafür ausgesprochen, den Praxisbetrieb fortzusetzen. Obwohl unsere Standesvertretung keine speziellen Hygieneauflagen angeordnet hat, haben wir zusätzlich zum bestehenden Hygienestandard weitere Vorkehrungen getroffen, welche sich in aktuellen Corona-Studien vorbeugend bewährt haben.

Auch in unserer Praxis wäre eine Praxisschließung aufgrund der zahlreichen Terminabsagen bei fortlaufend hohen Betriebs-, bzw. v.a. Personalkosten eine wirtschaftlich sinnvolle Alternative. Dem gegenüber steht unser Behandlungsauftrag und unsere Verantwortung gegenüber unseren Patienten, die auf unsere Hilfe angewiesen sind.

WICHTIGER HINWEIS für Patienten, welche Erkältungssymptome mit Fieber haben: Wenn Sie sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder wenn Sie Kontakt mit einer möglicherweise infizierten Person hatten, bitte von zu Hause die Telefonnr. 116117 anrufen und sich weiter informieren. So können Sie helfen, die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern.

Wir wünschen Ihnen viel Kraft und Gesundheit,

Dr. Peter & Team

Weitere Details dazu: Seit Wochen werden wir täglich mit einer Informationsflut zum Thema Coronavirus-Pandemie überhäuft. Trotzdem bleiben viele Fragen unbeantwortet. Widersprüchliche Äußerungen von Ärzten, Virologen und fragwürdige politische Entscheidungen tragen in Kombination mit weit verbreitetem Halbwissen zu weltweiter Verunsicherung bei. Und ob die jüngsten Gesetze/Verordnungen den gewünschten Erfolg bringen, dies wird die Zukunft zeigen. Die wirtschaftlichen Folgen für uns alle können wir derzeit nur abschätzen, doch dürften diese von gewaltigem Ausmaß sein. Arbeitnehmer und Arbeitgeber – alle haben Probleme, alle sind einem zunehmenden Druck ausgesetzt, zumal diese Krise in 4 Wochen sicher nicht beendet ist. Kurzarbeit oder komplette Betriebsschließungen sind in vielen Unternehmen umgesetzt worden – mit unangenehmen Folgen für alle Beteiligten. Trotz den staatlichen Ausgleichszahlungen werden viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Existenznöte geraten. Dies gilt auch für Zahnarztpraxen und deren Angestellte. In einem aktuellen Gesetzentwurf sind Ausgleichszahlungen für ARZTpraxen, jedoch nicht für ZAHNARZTpraxen vorgesehen (Achtung: Zahnärzte sind bei der Gehaltspyramide seit Jahrzehnten nicht mehr Spitze, sondern am unteren Ende der Skala!). Vor wenigen Tagen hat die Standesvertretung entschieden, dass der zahnärztliche Praxisbetrieb fortgesetzt werden müsse und dass jeder Zahnarzt bei Praxisschließung für eine Vertretung zu sorgen hat, was derzeit natürlich nicht möglich ist! Wenn Zahnärzte also die Praxis schließen, dann haben sie keinerlei Anspruch auf staatliche Unterstützung. Bei Arbeitslosengeld, aber auch bei Einführung von Kurzarbeit sind unsere Mitarbeiter auf Reserven angewiesen. Ungeachtet dessen stellen viele Zahnarztpraxen aufgrund von häufigen Terminabsagen, aber auch zum Infektionsschutz zunehmend auf Kurzarbeit um. Der resultierende “Behandlungsstau” wird durch Notdienste allein jedoch sicher nicht aufgelöst werden können.